CCform-Verhaltenskodex
2. SICHTBARKEIT und
Transparenz
3. BESCHWERDEVERFAHREN –
VERPFLICHTUNGEN DER REGISTRIERTEN UNTERNEHMEN
4. Verarbeitung
personenbezogener Daten
A)
Ziel
Dieser
Verhaltenskodex ist Teil des Vertrags zwischen dem Betreiber von CCform und den
Unternehmen, die sich bei CCform registrieren (nachfolgend „registrierte
Unternehmen“ genannt) und das Beschwerdeformularsystem
nutzen.
Dieser Kodex
ist obligatorisch und legt die Regeln dar, die registrierte Unternehmen
einhalten müssen.
B)
Einleitung
CCform steht
für den englischen Begriff „Consumer Complaints Form for Online Resolution
Mechanisms“ und bedeutet übersetzt „Verbraucherbeschwerdeformular für
Online-Lösungsverfahren“.
CCform ist
ein Beschwerdeformularsystem, das Verbrauchern und Unternehmen zur Verfügung
steht, um jegliche Art von Problemen zu lösen, die in den Beziehungen zwischen
Verbraucher und Unternehmen aufgetreten sind.
CCform wurde
entwickelt, um die Kundenzufriedenheit erhöhen und Verbrauchern dabei zu helfen,
kostenintensive Beschwerdelösungsverfahren, wie z. B. Gerichtsprozesse, zu
vermeiden.
Tool für
Verbraucher –
Verbraucher können Beschwerden an jedes beliebige Unternehmen richten:
-
Wenn das
Unternehmen sich zuvor bei dem System registriert hat, wird das ausgefüllte
Beschwerdeformular direkt an das Unternehmen übermittelt.
-
Wenn das
Unternehmen der CCform-Plattform unbekannt ist, kann keine automatische
Übermittlung der Beschwerde erfolgen: In diesem Fall fordert die Plattform das
Unternehmen zunächst zur Registrierung auf, bevor die Beschwerde weitergeleitet
wird. Sollte dies nicht gelingen, kann die Beschwerde nicht übermittelt werden,
jedoch bietet die Plattform, sofern möglich, dem Beschwerdeführer eine Auswahl
alternativer Optionen an, um seine Beschwerde zufrieden stellend lösen zu
können.
Kostenloser
Service für Verbraucher – CCform ist
für Verbraucher gratis. Die Kosten werden von den bei CCform registrierten
Unternehmen übernommen.
Benutzer
sollten jedoch beachten, dass zur Nutzung des Beschwerdeformularsystems ein
Internetzugang und eine E-Mail-Adresse notwendig sind und dass diese Kosten von
der Person zu tragen sind, welche die Beschwerde einreicht.
Freiwilliges
System – Niemand
ist zur Teilnahme an dem Lösungsverfahren verpflichtet – weder der
Beschwerdeführer noch das betreffende Unternehmen. Die einzige Garantie, die ein
Beschwerdeführer in Bezug auf ein Unternehmen hat, sofern das Unternehmen bei
der CCform-Plattform registriert ist, besteht darin, dass das Unternehmen zum
Befolgen des Lösungsverfahrens verpflichtet ist.
Ein
Beschwerdeführer kann jederzeit aus dem Verfahren aussteigen: Die Registrierung
einer Beschwerde bedeutet nicht, dass der Beschwerdeführer dazu verpflichtet
ist, das Verfahren bis zum Ende durchzuführen.
C)
INHALT DIESES KODEXES
Hauptabschnitte:
1.1 Beschwerde – Eine
Beschwerde ist eine Anforderung, die von einem Beschwerdeführer formuliert und
an ein Unternehmen über einen Gegenstand, der mit dessen Geschäftstätigkeit
verbunden ist, gerichtet wird.
In einer
Beschwerde können Verbraucher eine Lösung bezogen auf den Beschwerdegrund
spezifizieren oder aber davon absehen und ein Angebot seitens des Unternehmens
abwarten.
Umfang der
Beschwerde –
Hinsichtlich des Umfangs einer Beschwerde bestehen keinerlei Einschränkungen:
Sie kann sowohl vertragliche als auch nicht vertragliche Probleme betreffen, und
sie kann allgemeiner oder spezifischerer Natur sein.
Ursprung der
Beschwerde –
Beschwerden können entweder auf Handelsbeziehungen von Angesicht zu Angesicht,
auf Offline-Distanzhandel (z. B. Versandhandel) oder auf
Internettransaktionen bzw. Online-Beziehungen basieren.
1.2. Beschwerdeführer – Der
Beschwerdeführer ist die Person, die eine Beschwerde über das
CCform-Beschwerdeformular einreicht. Dies ist eine natürliche Person, die
außerhalb ihres geschäftlichen oder beruflichen Bereichs für private Zwecke
handelt.
Aufenthaltsland
des Beschwerdeführers – Das
Aufenthaltsland hat keinen Einfluss auf die Annahme der Beschwerde. Jeder
Beschwerdeführer ist - unabhängig von seinem Aufenthaltsort (ob innerhalb der
Europäischen Union oder außerhalb) - zur Nutzung des Beschwerdeformularsystems
berechtigt.
1.3 Registriertes
Unternehmen – Das Unternehmen ist das Rechtssubjekt (Händler), an das eine
Beschwerde gerichtet wird.
Dieses „Rechtssubjekt“ kann ein Unternehmen, eine
gemeinnützige Organisation, eine Regierungsbehörde usw. sein, die Verbrauchern
Dienstleistungen oder Waren anbietet. Zur Vereinfachung werden sämtliche
Beschwerdeempfänger als „das Unternehmen“ bezeichnet.
2.1 Registrierte
Unternehmen müssen stets das CCform-Logo in ihrem Beschwerdeformular
beibehalten, selbst wenn es sich um eine Erweiterung des ursprünglichen
Formulars handelt.
2.2
Aus Gründen
der besseren Transparenz sind registrierte Unternehmen zu Folgendem
verpflichtet:
2.2.1
Sie müssen
Informationen über CCform über ein eigenes Medium bereitstellen und auf
ihren Websites direkt auf das Benutzerhandbuch für Verbraucher
verweisen.
2.2.2
Sie müssen
CCform als einen ihrer Beschwerdekanäle vorstellen.
2.2.3
Sie müssen
eine interne Kontaktadresse (E-Mail-Adresse und/oder Rufnummer)
bereitstellen, an die Anforderungen und Fragen in Bezug auf Beschwerden
gerichtet werden können.
2.2.4
Die
registrierten Unternehmen werden angehalten, das CCform-Logo in ihrer
Werbung, ob online oder offline, zu zeigen, um Verbrauchern ihren bevorzugten
Kanal für die Lösung von Beschwerden zu demonstrieren.
2.2.5
Sie müssen
Datenschutzrichtlinien mit adäquaten Informationen hinsichtlich der
Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens bereitstellen.
Die zu befolgenden Datenschutzrichtlinien werden in Abschnitt 4 nachfolgend
dargelegt.
3.1
Registrierte
Unternehmen müssen die bei ihnen eingehenden Beschwerden in gutem Glauben
bearbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, den legitimen Interessen
der Beschwerdeführer entsprechende geeignete Lösungen für die Beschwerden zu
finden.
3.2
Während des
Lösungsverfahrens müssen registrierte Unternehmen europäische und nationale
Gesetze beachten und sich um eine Lösung unter Beachtung gesetzlicher
Anforderungen bemühen. Auf Informationsquellen wird auf der Website der
CCform-Plattform unter „Nützliche Links“ verwiesen.
3.3 Registrierte
Unternehmen verpflichten sich dazu, eingehende Beschwerden in Übereinstimmung
mit den sieben Meilensteinen, die von der Plattform definiert wurden, zu
bearbeiten. Die einzelnen Meilensteine müssen innerhalb angemessener Fristen,
die von dem Unternehmen festgelegt und als „selbst benannte Reaktionszeitziele“
bezeichnet werden, abgearbeitet werden.
Aus pragmatischen und
Effizienzgründen können Ausnahmen vorgesehen werden, jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass sie durch eine Zeitersparnis innerhalb des Verfahrens
gerechtfertigt sind und im Interesse der Beschwerdeführer liegen.
3.4
Die
Meilensteine für die Erledigung einer Beschwerde sind wie
folgt:
-
Meilenstein 1: Abrufen der Beschwerde: Das
Unternehmen wird von der Plattform darüber informiert, dass eine Beschwerde
registriert wurde. Das Unternehmen ruft die Beschwerde daraufhin von der Website
der Plattform ab.
Registrierte
Unternehmen sind dazu verpflichtet, am gleichen Tag, an dem sie die Beschwerde
erhalten, eine Empfangsbestätigung an den Beschwerdeführer zu senden.
Die
Empfangsbestätigung muss Angaben zu dem Zeitrahmen enthalten, in dem das
Unternehmen dem Beschwerdeführer eine Antwort bereitstellen wird.
-
Meilenstein 2: Bestätigen der korrekten Adressierung der
Beschwerde: Das
Unternehmen stimmt zu, dass es der korrekte Empfänger ist und dass die
Beschwerde nicht irrtümlicherweise übermittelt wurde.
-
Meilenstein 3:
Bestätigen der Annehmbarkeit der Beschwerde: Das Unternehmen stimmt zu,
dass die Beschwerde gültig ist, d. h. dass sich die Beschwerde auf die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens bezieht.
-
Meilenstein 4: Vorlegen eines Angebots gegenüber dem
Beschwerdeführer: Das
Unternehmen macht ein Angebot zur Lösung des Problems: In diesem Angebot kann
eine Anforderung des Verbrauchers berücksichtigt werden oder ein neuer Vorschlag
enthalten sein.
-
Meilenstein 5: Vereinbaren einer Lösung mit dem Beschwerdeführer:
Wenn der Beschwerdeführer das Angebot des Unternehmens akzeptiert, vereinbart
das Unternehmen eine Lösung. Bitte beachten Sie, dass dieser Meilenstein mehrere
Schritte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Unternehmen umfassen kann, bevor
eine Übereinkunft erreicht wird.
-
Meilenstein 6: Bestätigen, dass eine Lösung erreicht wurde:
Nachdem der Beschwerdeführer eine Lösung mit dem Unternehmen vereinbart hat,
wird dieses Ergebnis von dem Unternehmen umgesetzt. Mit diesem Meilenstein soll
sichergestellt werden, dass das Unternehmen die Lösung tatsächlich
implementiert. Bitte beachten Sie, dass Verbraucher im Falle der Nichtumsetzung
der Lösung die Plattform davon in Kenntnis setzen können, die dann gegen das
Unternehmen Maßnahmen wegen Nichterfüllung dieses Verhaltenkodexes ergreifen
kann.
-
Meilenstein 7: Schließen der Beschwerdeakte: Nachdem die
Lösung von dem Unternehmen umgesetzt wurde, wird der Meilenstein „Beschwerde
geschlossen“ registriert. Beschwerdeführer werden entsprechend informiert.
3.5
Das
Unternehmen kann einen Beschwerdeführer direkt kontaktieren, um nähere
Informationen oder Nachweisbelege (z. B. Kaufnachweis usw.) anzufordern.
Registrierte Unternehmen dürfen nur solche Belege verlangen, die für die
Lösung der Beschwerde relevant sind. Das Unternehmen muss einfache Mittel
anbieten, über die Beschwerdeführer solche Belege übermitteln können (Fax,
E-Mail usw.). Darüber hinaus darf das Unternehmen weder Belege vom
Beschwerdeführer verlangen, die dieser offenkundig nicht vorlegen kann sind,
noch offensichtlich nicht einhaltbare Fristen.
3.6
Zum Erreichen
der bestmöglichen Lösung müssen registrierte Unternehmen Folgendes
beachten:
3.6.1
Sie müssen
das System eindeutiger Referenznummern befolgen, um sicherzustellen, dass die
Beschwerde einfach identifizierbar und verfolgbar ist.
3.6.2
Registrierte
Unternehmen können eine Beschwerde nicht ohne guten Grund zurückweisen: Nach dem
Prinzip guten Glaubens müssen sie eine Zurückweisung rechtfertigen.
3.6.3
Die
vorstehend aufgeführten Meilensteine müssen von registrierten Unternehmen
befolgt werden.
3.6.4
Wenn zwischen
dem Beschwerdeführer und dem Unternehmen eine Lösung vereinbart wurde, hat das
Unternehmen sicherzustellen, dass diese Lösung umgesetzt
wird.
3.6.5
Weder das
Aufenthaltsland des Beschwerdeführers noch das Land, in dem sich der Firmensitz
des registrierten Unternehmens befindet, dürfen sich auf die Annahme der
Beschwerde auswirken.
3.7
Registrierte
Unternehmen verpflichten sich dazu, die mit dem Beschwerdeführer vereinbarte
Lösung innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den selbst benannten
Reaktionszeitzielen umzusetzen.
4.1.
Registrierte
Unternehmen müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die
europäischen und nationalen Datenschutzgesetze sowie die folgenden
Grundprinzipien beachten:
4.2.
Angemessene
Informationen – Die
Datenschutzrichtlinien zur Bereitstellung angemessener Informationen über die
Verarbeitung personenbezogener Daten müssen auf der Website des registrierten
Unternehmens (wenn möglich über Text oder einen Hyperlink unten auf jeder Seite)
einfach zugänglich sein.
4.3.
Zweck der
Verarbeitung – Sämtliche
personenbezogenen Daten, die mit CCform erfasst werden, dürfen ausschließlich
zur Handhabung der Beschwerde verarbeitet werden. Es dürfen keine Daten für
andere unzulässige Zwecke, wie z. B. für Marketingzwecke, erfasst oder
verarbeitet werden.
4.4.
Weitergabe
personenbezogener Daten –
Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte (z. B. andere Unternehmen
usw.) weitergegeben werden, außer wenn der Verbraucher dem zustimmt oder dies
zum Lösen der Beschwerde absolut erforderlich ist.
4.5.
Beschaffenheit
der personenbezogenen Daten – Die
personenbezogenen Daten müssen relevant sein und dürfen nicht über den Zweck der
Handhabung der Beschwerde hinausgehen. Es dürfen nur notwendige Daten
angefordert werden.
4.6.
Speichern
personenbezogener Daten – Die im
Verlauf eines Beschwerdeverfahrens erfassten personenbezogenen Daten dürfen
nicht länger gespeichert werden, als dies für die endgültige Regelung der
Beschwerde notwendig ist. Anonyme Daten werden nur zu statistischen Zwecken
gespeichert[1].
4.7.
Rechte von
Datensubjekten –
Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Beschwerdeführer seine Rechte in
Bezug auf seine personenbezogenen Daten ausüben kann. Beispielsweise muss dem
Beschwerdeführer Zugang zu den Daten und die Berichtigung falscher oder
unangemessener Daten gewährt werden.
4.8.
Sicherheit
der Daten –
Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die
Vertraulichkeit der von dem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten zu
gewährleisten.
5.1. Bei Erweiterungen des
Formulars muss das Prinzip der Zweckbegrenzung (siehe 4.3 oben) beachtet
werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen das CCform-Beschwerdeformular nur um
Fragen erweitern dürfen, die zur Effizienzsteigerung des Beschwerdeverfahrens
notwendig sind.
5.2. Sämtliche erweiterten
Formulare müssen der CCform-Plattform übermittelt werden, die diese dann
Beschwerdeführern und der CCform-Gemeinschaft zur Verfügung stellt.
5.3 Das Unternehmen hat auf
dem erweiterten Formular unmissverständlich anzugeben, dass es sich um eine
personalisierte Version des CCform-Beschwerdeformulars und nicht um das
Originalformular handelt.
6.1. Aufsichtsfunktion der
Plattform/Aufsichtskommission – Registrierte Unternehmen erkennen die
Autorität der Plattform und der Aufsichtskommission hinsichtlich der
Sicherstellung der Einhaltung dieses Verhaltenskodexes an.
6.2. Alle registrierten
Unternehmen verpflichten sich, die im vorliegenden Kodex dargelegten
Prinzipien zu befolgen. Im Falle der Missachtung dieser Prinzipien können
sie von der Aufsichtskommission
6.3. Aufsichtskommission –
Ziel der Aufsichtskommission ist die Behandlung sämtlicher Fälle, die eine
schädigende Wirkung auf den Berufsstand haben können, insbesondere jener Fälle,
die aus der Missachtung des vorliegenden Kodexes
resultieren.
6.4. Zusammensetzung – Die
Aufsichtskommission ist eine unabhängige Kontroll- und Revisionskommission,
welche die Autonomie der Plattform sicherstellt. Sie setzt sich aus fünf
Personen zusammen: einem Rechtsanwalt, d. h. einem als unabhängig geltenden
Experten auf dem Gebiet der Mediation, der den Vorsitz der Kommission innehat,
einem Vertreter aus einem Verbraucherverband, einem Vertreter aus einem
Unternehmensverband, einem Computerwissenschaftler und einem weiteren Experten,
der vom Vorsitzenden benannt wird und als Schriftführer der Kommission fungiert.
Zusätzlich zu
den gewählten Mitgliedern ist der Präsident der Plattform automatisch Mitglied
der Kommission.
Diese
Mitglieder, die nicht gleichzeitig Mitglieder der Plattform sein dürfen, werden
aus der oberen verantwortlichen Führungsebene der registrierten Unternehmen
gewählt.
Die
Aufsichtskommission kann von technischen und juristischen Beratern unterstützt
werden.
6.5 Befugnisse und
Zuständigkeiten – Die Kommission hat folgende Befugnisse: Sie verwaltet die
Kontaktadresse bei Problemen, über die nähere Informationen über Probleme
zwischen Unternehmen und Beschwerdeführern mitgeteilt werden können. Sie
entscheidet, welche Maßnahmen gegenüber Unternehmen notwendig sind, die ihren
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie übernimmt die Auslegung des
CCform-Verhaltenskodexes und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor.
Sämtliche
Personen, ob Einzelpersonen oder juristische Personen, können die Intervention
der Aufsichtskommission beantragen, wenn sie von der Verletzung des vorliegenden
Kodexes Kenntnis erlangen oder wenn ein Rechtsstreit den Berufsstand
schädigt.
Der Antrag
muss schriftlich erfolgen und sämtliche Belege enthalten.
Die
Aufsichtskommission kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob Schritte zu
unternehmen sind.
6.6 Funktion – Die
Aufsichtskommission wählt einen Präsidenten und einen
Vizepräsidenten.
Der
Schriftführer wird von der Kommission benannt.
Die
Aufsichtskommission tritt in der Zentrale der Plattform oder an einem anderen
geeigneten Ort zusammen.
Damit
Entscheidungen rechtsgültig sind, müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder
anwesend sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen
der anwesenden Mitglieder gefasst.
Die
Beratungen der Aufsichtskommission sind geheim, und ihre Mitglieder werden zur
Wahrung professioneller Vertraulichkeit angehalten.
6.7 Sanktionen – Die
registrierten Unternehmen erkennen an, dass die Aufsichtskommission bei
wiederholten Verletzungen des Verhaltenskodexes Sanktionen verhängen kann. Diese
Sanktionen können zum Ausschluss aus dem CCform-Verfahren führen. Darüber hinaus
kann die Aufsichtskommission im Fall einer Gesetzesübertretung beschließen, das
Unternehmen der zuständigen öffentlichen Behörde zu melden.
Dei
Aufsichtskommission entscheidet - entsprechend der Schwere des Einzelfalls und
der dadurch verursachten Schäden – über die Strafe. Dabei stehen ihr folgende
Strafmöglichkeiten zur Verfügung:
-
Warnung
-
Ermahnung
-
Vorübergehender Entzug des CCform-Logos
-
Ausschluss
aus dem System.
6.8 Benachrichtigung und
Offenlegung – Der Beschluss der Aufsichtskommission sowie die Strafen werden
dem Unternehmen vom Präsidenten der Plattform mitgeteilt und an alle
registrierten Unternehmen übermittelt.
Dabei gilt
das Prinzip, dass keine der verhängten Strafen der Öffentlichkeit preisgegeben
wird, sofern nicht anders von den Geschäftsstellen der Plattform
angezeigt.
[1]
{0>The
Platform will keep the details of each complaint in its secure database for a
determined period of time (this period may be required by law – for example in
the case of a complaint about financial services there is often specified times
for how long a complaint must be retained).<}0{>Die Plattform speichert die Daten von
Beschwerdeführern während einer festgelegten Frist (diese Frist kann gesetzlich
vorgeschrieben sein – z. B. bestehen im Fall einer Beschwerde über
Finanzdienstleistungen festgelegte Fristen, für die eine Beschwerde gespeichert
werden muss) in einer eigenen sicheren Datenbank.<0} {0>Complainants
can therefore refer to and re-open a complaint by its unique reference
number.<}0{>Beschwerdeführer können somit anhand der
eindeutigen Referenznummer auf eine Beschwerde Bezug nehmen und sie erneut
öffnen.<0}